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   VGH Bayern, 10.05.2013 - 15 CS 12.2708   

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https://dejure.org/2013,11723
VGH Bayern, 10.05.2013 - 15 CS 12.2708 (https://dejure.org/2013,11723)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.05.2013 - 15 CS 12.2708 (https://dejure.org/2013,11723)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Mai 2013 - 15 CS 12.2708 (https://dejure.org/2013,11723)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Nachbarbaugenehmigung für Geschäftshaus mit Großgarage; Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche; vorhabenbedingte Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrsflächen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 29.11.2012 - 4 C 8.11

    Gemengelage; Immissionsrichtwert; passiver Lärmschutz; maßgeblicher

    Auszug aus VGH Bayern, 10.05.2013 - 15 CS 12.2708
    Diese Bindungswirkung besteht in gleicher Weise bei der Bestimmung der Zumutbarkeitsgrenze in Nachbarkonflikten im Baurecht, wie sie das in § 15 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BauNVO konkretisierte Rücksichtnahmegebot fordert (BVerwG, U.v. 29.11.2012 - 4 C 8.11 - NVwZ 2013, 372 Rn. 19).

    Diese nicht zu öffnenden Fenster stellen aber keine relevanten Messpunkte i.S.v. Nr. 2.3 TA Lärm i.V.m. Nr. A.1.3 ihres Anhangs dar und sind damit nicht als maßgebliche Immissionsorte für die Beurteilung von am Anwesen des Antragstellers zu erwartenden unzumutbaren Lärmeinwirkungen durch das Vorhaben der Beigeladenen zu 1 heranzuziehen (vgl. BVerwG, U.v. 29.11.2012 - 4 C 8/11 - juris).

  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.05.2013 - 15 CS 12.2708
    Die normative Konkretisierung der gesetzlichen Maßstäbe ist jedenfalls insoweit abschließend, als sie bestimmte Gegebenheiten und Tageszeiten entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit bestimmten Immissionsrichtwerten zuordnet und das Verfahren der Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen vorschreibt (vgl. BVerwG, U.v. 29.8.2007 - 4 C 2/7 - BVerwGE 129, 209 Rn. 12).

    Dies gilt sowohl für das WC als auch für die Diele, weil sich weder den Baueingabeplänen noch dem Beschwerdevorbringen Anhaltspunkte dafür entnehmen lassen, dass sie als Wohndiele zugleich auch als Aufenthaltsraum dient (vgl. BVerwG, U.v. 29.8.2007 - 4 C 2/7 - BVerwGE 129, 209).

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.05.2013 - 15 CS 12.2708
    Zur Planung befugt ist die Gemeinde vielmehr schon dann, wenn sie hierfür hinreichend gewichtige städtebauliche Allgemeinbelange ins Feld führen kann (vgl. BVerwG, B.v. 11.5.1999 - 4 BN 15/99 - BayVBl 2000, 23).

    Dass die Gemeinde hier mit ihrer Bauleitplanung allein (ausschließlich) private Interessen verfolgt und sie das ihr zur Verfügung stehende Planungsinstrumentarium des Baugesetzbuchs in zweckwidriger Art und Weise einsetzt mit der Folge der Unzulässigkeit einer solchen "Gefälligkeitsplanung" (vgl. BVerwG, B.v. 11.5.1999 - 4 BN 15/99; Söfker, a.a.O.), ist nicht ersichtlich.

  • BVerwG, 06.04.2011 - 9 VR 1.11

    Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Bundesstraße 112, Ortsumgehung

    Auszug aus VGH Bayern, 10.05.2013 - 15 CS 12.2708
    Abgesehen davon dürften unzumutbare verkehrsbedingte Erschütterungen jedenfalls dann nicht auftreten, wenn die Erschließungsstraße nach den einschlägigen Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO 01) gebaut wird (vgl. BVerwG, B.v. 6.4.2011 - 9 VR 1/11 - juris), wovon hier gemäß Nr. 2.0.2 der Baubeschreibung zum Durchführungsvertrag und Anlage 3.2 zum Durchführungsvertrag (Ausbauplan Erschließungsanlagen Schnitte E, F und G) auszugehen ist.
  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90

    Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige

    Auszug aus VGH Bayern, 10.05.2013 - 15 CS 12.2708
    Entscheidend ist, ob die jeweilige Festsetzung (auch) in ihrer eigentlichen städtebaulichen Zielsetzung gewollt und erforderlich ist (vgl. BVerwG, B.v. 18.12.1990 - 4 NB 8/90 - BayVBl 1991, 280).
  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 CN 1.02

    Teilnichtigkeit; Abschnittsbildung; reformatio in peius; "bedingter"

    Auszug aus VGH Bayern, 10.05.2013 - 15 CS 12.2708
    Was i.S.d. § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB erforderlich ist, bestimmt sich maßgeblich nach der jeweiligen planerischen Konzeption der Gemeinde; welche städtebaulichen Ziele die Gemeinde sich setzt, liegt in ihrem sehr weiten planerischen Ermessen (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 19.9.2002 - 4 CN 1.02 - BVerwGE 117, 59/65).
  • BVerwG, 22.07.2010 - 4 B 22.10

    Zur nachträglichen Funktionslosigkeit von Bebauungsplänen; Zulassungsanspruch aus

    Auszug aus VGH Bayern, 10.05.2013 - 15 CS 12.2708
    Dass hier ein Planvollzug auf unüberschaubare Zeit ausgeschlossen erscheint oder offenkundig ist, dass der Bebauungsplan als Instrument für die Steuerung der städtebaulichen Entwicklung nicht mehr tauglich ist, wird vom Antragsteller nicht dargelegt (vgl. BVerwG, B.v. 22.7.2010 - 4 B 22/10 - DVBl 2010, 1374).
  • BVerwG, 06.11.2008 - 4 B 58.08

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs durch Anwendung der

    Auszug aus VGH Bayern, 10.05.2013 - 15 CS 12.2708
    Dabei ist das Verwaltungsgericht zu Recht davon ausgegangen, dass die Frage, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Rechtsfolgen vorhabenbedingte Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrsflächen rechtlich relevant sind, von Nr. 7.4 Abs. 1 Satz 3 TA Lärm beantwortet wird, die für Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrsflächen auf die Absätze 2 bis 4 verweist (vgl. BVerwG, B.v. 6.11.2008 - 4 B 58/08 - juris Rn. 8 a.E.).
  • BVerwG, 22.04.1997 - 4 BN 1.97

    Bauplanungsrecht - Verkehrsplanung durch eine Gemeinde

    Auszug aus VGH Bayern, 10.05.2013 - 15 CS 12.2708
    Die Gemeinden sind grundsätzlich befugt, durch bauleitplanerische Festsetzung eine gemeindliche Verkehrspolitik zu betreiben und einen als städtebaulich misslich angesehenen Zustand zu beenden (vgl. BVerwG, B.v. 24.4.1997 - 4 BN 1.97).
  • VGH Bayern, 05.02.2009 - 1 N 07.2713

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Antragsbefugnis; Rechtsschutzbedürfnis;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.05.2013 - 15 CS 12.2708
    Damit dürfte die festgesetzte Straße nicht nur der Erschließung des Baugrundstücks des Beigeladenen zu 1 dienen, sondern nach dem von der Beigeladenen zu 2 verfolgten Erschließungskonzept auch für den öffentlichen Verkehr angelegt und somit städtebaulich gerechtfertigt sein (vgl. BayVGH, U.v. 5.2.2009 - 1 N 07.2713, 1 N 07.2917 und 1 N 07.2963).
  • VGH Bayern, 23.08.2002 - 15 N 99.1340

    Bauleitplanung: Erforderlichkeit einer Änderungssatzung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2021 - 8 A 973/15

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum

    vgl. zu dieser Einordnung auch BVerwG, Urteil vom 29. August 2007 - 4 C 2.07 -, juris Rn. 24; Bay. VGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2013 - 15 CS 12.2708 -, juris Rn. 24, und vom 4. August 2008 - 1 CS 07.2770 -, juris Rn. 26.
  • VGH Bayern, 04.08.2017 - 9 N 15.378

    Lärmschutz durch vorhabenbezogenen Bebauungsplan

    Dementsprechend ist es im Rahmen des § 1 Abs. 3 BauGB nicht zu beanstanden, wenn die städtebaulichen Zielen dienende Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets sich - wie hier - auch auf die Beurteilung der Lärmthematik auswirken kann (vgl. BayVGH, B.v. 10.5.2013 - 15 CS 12.2708 - juris Rn. 22); ein "Etikettenschwindel" ergibt sich hieraus jedenfalls nicht.
  • VG Freiburg, 16.07.2013 - 4 K 497/13

    Baugenehmigung für den Neubau eines Geschäftshauses mit Tiefgarage; summarische

    Die Gemeinde darf, was sich auch aus § 12 BauGB ergibt, hinreichend gewichtige private Belange zum Anlass für die Aufstellung eines Bebauungsplans nehmen und sich dabei auch an den Wünschen des zukünftigen Vorhabenbetreibers orientieren, solange sie damit zugleich auch städtebauliche Belange und Zielsetzungen verfolgt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.08.1993 - 4 NB 12.93 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.03.2013 - 1 A 1.10 -, juris; OVG RP, Urteil vom 20.01.2010 - 8 C 10725/09 -, juris; Bayer. VGH, Beschluss vom 10.05.2013 - 15 CS 12.2708 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 17.06.2011 - 2 D 106/09.NE -, juris).
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